Rente

Rente

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Ren|te ['rɛntə], die; -, -n:
1. Einkommen in Form regelmäßiger monatlicher Zahlungen aus einer gesetzlichen Versicherung oder aus entsprechend angelegtem Vermögen:
er hat nur eine kleine Rente; Rente beantragen, bekommen, beziehen; Anspruch auf eine Rente haben.
Syn.: Pension, Ruhegeld.
Zus.: Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Invalidenrente, Waisenrente, Witwenrente, Zusatzrente.
2. in Rente gehen (ugs.): aus Altersgründen nicht mehr arbeiten und eine Rente beziehen:
letztes Jahr ist sie in Rente gegangen.

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Rẹn|te 〈f. 19regelmäßiges Einkommen aus Versicherung (Alters\Rente, Berufsunfähigkeits\Rente) od. Vermögen ● die \Renten anheben, erhöhen, kürzen; jmdm. eine \Rente aussetzen, zahlen; \Rente bekommen, beziehen; in \Rente gehen 〈umg.〉 erstmalig die Altersrente erhalten [<mhd. rente <afrz. rente „Einkünfte, Gewinn, Zinsertrag“] Siehe auch Info-Eintrag: Rente - info!

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Rẹn|te , die; -, -n [mhd. rente = Einkünfte; Vorteil < (a)frz. rente, über das Vlat. zu lat. reddere = zurückgeben]:
1.
a) regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der jmdm. als Einkommen aufgrund einer [gesetzlichen] Versicherung bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit o. Ä. zusteht:
eine hohe, niedrige, kleine R.;
dynamische, dynamisierte (den Veränderungen der Bruttolöhne angepasste) -n;
eine R. beantragen, bekommen, beziehen;
Anspruch auf eine R. haben;
jmdn. auf R. setzen (ugs.; berenten);
auf/in R. gehen (ugs.; aufgrund der erreichten Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden u. eine Rente beziehen);
auf/in R. sein (ugs.; Rentner[in] sein);
b) regelmäßige Zahlungen, die jmd. aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen o. Ä. erhält.
2. (Wirtsch.) festverzinsliches Wertpapier, Anleihe.

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Rente
 
[mittelhochdeutsch rente »Einkünfte«, »Vorteil«, von altfranzösisch rente, zu lateinisch reddere »zurückgeben«],
 
 1) allgemein: regelmäßige Zahlung, die jemand aus einem angelegten Kapital, auf der Grundlage von Rechtsansprüchen oder als freiwillige Zuwendung erhält.
 
 2) Sozialrecht: periodisch gezahlter Geldbetrag, der jemandem aufgrund der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Sozialversicherung (v. a. gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung) oder aufgrund einer privaten Versicherung (v. a. Lebensversicherung) zusteht.
 
 3) Volkswirtschaftslehre: Einkommen, das nicht auf Arbeitsleistung, sondern auf Vermögen beruht, z. B. auf Eigentum an Grund und Boden (Grundrente) oder auf Geldvermögen (insofern gleichbedeutend mit dem Zins). Der Begriff spielt auch in der Preistheorie eine Rolle, wenn der Käufer einer Ware im Marktgleichgewicht einen niedrigeren Preis zahlt, als er zu zahlen bereit ist (Konsumentenrente, Konsum), oder wenn ein Anbieter besonders kostengünstig produziert und einen höheren Preis erlöst, als ursprünglich gefordert (Produzentenrente).
 

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Rẹn|te, die; -, -n [mhd. rente = Einkünfte; Vorteil < (a)frz. rente, über das Vlat. zu lat. reddere = zurückgeben]: a) regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der jmdm. (als Einkommen aufgrund einer gesetzlichen Versicherung bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit o. Ä.) zusteht: eine hohe, niedrige, schmale, kleine, bescheidene, ausreichende R.; dynamische, dynamisierte (den Veränderungen der Bruttolöhne angepasste) -n; eine R. beantragen, beanspruchen, bekommen, beziehen; Anspruch auf eine R. haben; jmdn. auf R. setzen (ugs.; berenten); *auf/in R. gehen (ugs.; aufgrund der erreichten Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden u. eine Rente beziehen): Als Saft auf R. gegangen war, sind noch lange von überall Fahrer gekommen und haben nach ihm gefragt (Plenzdorf, Legende 21); auf/in R. sein (ugs.; Rentner sein): ... eine Alte ... Die lauerte den ganzen Tag hinter der Gardine, weil sie längst auf R. war (Stern 39, 1980, 117); b) regelmäßige Zahlungen, die jmd. aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen o. Ä. erhält: da die Verpachtung seiner Ländereien ihm jährlich zwölftausend Pfund R. bringe (Mostar, Unschuldig 24).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • rente — Rente. s. f. Revenu annuel. Il a dix mille escus de rente. il vit de ses rentes. Il se prend plus particulierement pour ce qui est deu tous les ans à cause d un fond donné, aliené. Rente seigneuriale. rente feodale. rente censiere. rente fonciere …   Dictionnaire de l'Académie française

  • Rente — (aus vulgärlat. rendita „Pachtzins, Einkommen ohne Arbeitsleistung“, zurückgehend auf lat. reddere „zurückgeben, zurückerstatten“ zu lat. dare „geben“) bezeichnet: Versicherungswesen, allgemein: Pension (Altersversorgung) im Allgemeinen im… …   Deutsch Wikipedia

  • rente — Rente, f. Vient de rendre, aussi dit on, cet heritage rend tant, c est à dire, baille tant de profit. Et parce Rente est proprement le profit, qu un heritage rend à son maistre pour les labeurs et semences, ou autres amendemens y faicts. Mais on… …   Thresor de la langue françoyse

  • renté — renté, ée (ran té, tée) part. passé de renter1. Qui a des rentes. •   A t on vu votre muse à la cour présentée Pour décrier les rois du roi même rentée ?, GILB. Apologie. •   Je voudrais que l Académie fût toujours libre, afin qu il y eût quelque …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

  • Rente — Sf std. (13. Jh.), mhd. rent(e) Zinsertrag Entlehnung. Entlehnt aus afrz. rente, ursprünglich Partizip zu rendere, einer romanischen Nebenform zu l. reddere zurückgeben . Parallel dazu Rendite. Nominalableitung: Rentner; Verb: rentieren; Adjektiv …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Rente — »regelmäßiges Einkommen aus angelegtem Kapital; Altersruhegeld«: Das seit etwa 1200 bezeugte Substantiv (mhd. rente »Einkünfte, Ertrag; Vorteil, Gewinn usw.«) ist aus (a)frz. rente »Einkommen, Ertrag; Gewinn« entlehnt, das wie entsprechend it.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Rente — (r[aum]Nt), n. [F. See {Rent} income.] In France, interest payable by government on indebtedness; the bonds, shares, stocks, etc., which represent government indebtedness. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Rente — (franz., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, das ohne entsprechende Arbeits oder Gegenleistung, insbes. aus angelegtem Kapital, bezogen wird. So spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente, Grundrente) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • renté — Renté, Rentée. part. Qui a des rentes, du revenu en fonds asseuré. Cette communauté est bien rentée. il y a des Moines rentez, d autres mendiants. il faudroit estre bien renté pour faire telle dépense …   Dictionnaire de l'Académie française

  • Rente — Rente, 1) eine zu bestimmten Zeiten, bes. jährlich (Jahresrente) wiederkehrende Einnahme an Geld od. anderen Fungibilien, daher auch z.B. die Zinsen von einem Capitale, die zu einem Auszug u. dgl. gehörigen Prästationen. Leibrente, heißt die R.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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